im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie die aktuelle Mitteilung der AOK NordWest hinsichtlich des vorübergehenden Genehmigungsverzicht für Fahrkosten.
Um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus entstehen, wurde am 13. März 2020 das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die in diesem Gesetz vorgesehenen vereinfachten Bedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG) gelten jedoch nur für die Fälle, für die auch ein Grundanspruch auf KUG gegeben ist. Arbeitgeber können KUG nur für die Arbeitnehmer beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher nach wie vor kein KUG beantragt werden.
Zurzeit sind dort noch die aktuell gültigen Fördervoraussetzungen enthalten (Stand: 13.03.2020). Diese Seite wird aber fortwährend aktualisiert.
Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld
Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April wirksam werden. Aktuell handeln die Arbeitsagenturen auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Informationen zu den geplanten Erleichterungen können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen.
auch das Taxigewerbe ist von der aktuellen Entwicklung massiv betroffen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind schon jetzt erheblich und werden sich in den kommenden Wochen und Monaten vermutlich noch verstärken.
Darauf haben wir leider nur wenig Einfluss; auf die Hygiene dagegen schon. Sowohl aus Selbstschutz, als auch im Interesse unserer Fahrgäste, sollten daher nachfolgende Grundregeln unbedingt beachtet werden:
Verzichten Sie auf das übliche Händeschütteln
Praktizieren Sie eine gute Händehygiene und halten Sie sich an die Husten und Niesregeln – in die Armbeuge oder in ein Taschentuch (Einmaltücher)
Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht
Halten Sie in Ihrem Fahrzeug Handdesinfektionsmittel bereit; auch um häufig berührte Flächen zu desinfizieren.
Wenn Sie persönlichen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, sollten Sie sich unverzüglich – auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben – telefonisch an Ihr zuständiges Gesundheitsamt oder an Ihre Arztpraxis wenden. Sie können aber auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen.
Beim Auftreten von Krankheitszeichen sollten Sie Ihre Ärztin oder Arzt telefonisch kontaktieren.
Wenn Sie Fieber oder Atemwegbeschwerden haben sollten, dann bleiben Sie zu Hause und nehmen telefonischen Kontakt mit Ihrem Arzt auf. Angestellte müssen umgehend ihren Arbeitgeber über die Erkrankung informieren.