Die Mindestlohnkommission hat turnusmäßig am 30. Juni 2020 ihren Beschluss über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes für die Zeit ab 1. Januar 2021 gefasst.
In diesem Schreiben befinden sich die notwendigen Hinweise für eine Eichung, damit die vorzulegenden Dokumente für eine Eichung im Original mitgeführt werden und es nicht deshalb zu einer eventuellen Ablehnung der Eichung kommt. Die EDN bittet um Kenntnisnahme, damit für die Zukunft ein reiblungsloser Ablauf der Eichung gewährleistet werden kann.
im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie das Schreiben von der AOK NordWest hinsichtlich der weiteren Informationen zum Genehmigungsverzicht.
im internen Bereich unter Krankenfahrten/aktuelles finden Sie die aktuelle Mitteilung der AOK NordWest (Stand: 17.09.2020) hinsichtlich der dauerhaften Verlängerung des Verzichts auf den Genehmigungsvorbehalt für Fahrkosten.