Für die notwendigen Krankenfahrten können für den o. g. Zeitraum die Sylt Fähre über Dänemark und daraus resultierend auch die längeren Fahrstrecken zur Abrechnung kommen; das sieht der Vertrag auch entsprechend vor.
Es wird kassenseitig darum gebeten, den Abrechnungsunterlagen jeweils den beigefügten Zeitungsartikel der Abrechnung beizufügen (siehe Anlage).
Die Krankenkassen/-verbände werden diese Information entsprechend an die Abrechnungsstellen weitergeben.