Aktuelles

Kurzarbeitergeld - Stand: 13.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesregierung hat den Anspruch auf Kurzarbeitergeld auch auf Kleinstbetriebe ausgeweitet.

Auf der Seite der Bundesarbeitsagentur erhalten Sie alle Informationen zum Kurzarbeitergeld.

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Zurzeit sind dort noch die aktuell gültigen Fördervoraussetzungen enthalten (Stand: 13.03.2020). Diese Seite wird aber fortwährend aktualisiert.

 

Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld

Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April wirksam werden. Aktuell handeln die Arbeitsagenturen auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Informationen zu den geplanten Erleichterungen können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld -Infoschreiben

 

 

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