Seit vielen Jahren führen die Mitgliedsbetriebe unseres Verbandes im Rahmen eines Vertrages mit den gesetzlichen Krankenkassen die Patientenbeförderung in Schleswig-Holstein durch.
Um die Anforderungen des gesetzlichen Mindestlohnes zu erfüllen, hätte die bestehende Vergütungsvereinbarung entsprechend erhöht werden müssen.Das Angebot der Kassen wurde jedoch auf einer eigens einberufenen Mitgliederversammlung des Landesverbandes mit deutlicher Mehrheit als unzureichend abgelehnt. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar, weil die neuen Vergütungssätze immer noch bis zu 30 % unter den amtlichen Taxitarifen liegen.
Die Fahrkosten haben mit 0,3 % einen sehr geringen Anteil an den Gesamtkosten des Gesundheitswesens. Es ist uns daher unverständlich, wieso ausgerechnet in diesem kleinen, für die Patienten aber umso wichtigeren Segment, kassenseitig ein so hoher Kostendruck aufgebaut wird.
Derzeit befördern die Taxen und Mietwagen in Schleswig-Holstein jährlich rund 1,5 Millionen Patienten. Da es sich bei den Fahrgästen meist um schwerkranke Menschen handelt, ist der Betreuungsaufwand erheblich. Hinzu kommt noch ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand. Dies alles muss sich aber auch in der Vergütung widerspiegeln. Eine gute Dienstleistung kann nicht zu Dumpingpreisen erbracht werden.
Der bestehende Vertrag wirkt im Übrigen bis zum 31.03.2015 nach. Jedenfalls bis zu diesem Datum werden alle Patienten auch weiterhin wie gewohnt bargeldlos befördert. Unsere Mitgliedsbetriebe rechnen die Fahrten nach dem jeweils gültigen Taxitarif mit den Kassen ab.Wir hoffen sehr, dass in den nächsten Wochen noch eine Einigung erzielt werden kann, die eine Fortsetzung der Patientenfahrten zu wirtschaftlich vernünftigen Konditionen ermöglicht.