Aktuelles
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 Verkündet am 26. Juni 2020, in Kraft ab 29. Juni 2020
Wichtige Hinweise hinsichtlich der Personenverkehre finden Sie unter dem §18.
Weiterhin:
Auszug aus der Landesverdnung:
Die Verordnung richtet sich dabei an den Kunden- bzw. Nutzerkreis und nicht an das Fahrpersonal. Deren Schutz ist durch die Arbeitgeberinnen Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes gesondert herzustellen und wird beispielsweise durch die Installation von besonderen Schutzvorrichtungen, z. B. durch Trennwände bereits heute sichergestellt.