Aktuelles
Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein mit finanzieller Unterstützung des Bundes
Zuschüsse für Solo-Selbständige und für Kleinstunternehmen:
Die Anträge für das Soforthilfeprogramm können ab sofort bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.
Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Investitionsbank Schleswig-Holstein:
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/antrag-auf-gewaehrung-einer-soforthilfe/
Eckpunkte „ Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“:
Kreditprogramm der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau - für mittlere und größere Unternehmen
Ansprechpartner für ein KfW Darlehn ist Ihre Hausbank.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW Bank
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html