Aktuelles

Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein mit finanzieller Unterstützung des Bundes

Zuschüsse für Solo-Selbständige und für Kleinstunternehmen:

Die Anträge für das Soforthilfeprogramm können ab sofort bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

Die Anträge und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Investitionsbank Schleswig-Holstein:

https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/antrag-auf-gewaehrung-einer-soforthilfe/

Eckpunkte „ Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Kreditprogramm der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau - für mittlere und größere Unternehmen

 

Ansprechpartner für ein KfW Darlehn ist Ihre Haus­bank.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW Bank

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

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