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Statement Deutscher Taxi- und Mietwagenverband BZP zum Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom 16. Juni 2015
Frankfurt/M./Stuttgart - Zum Urteil des Stuttgarter Landgerichts zum Verbot der Rabattaktionen von myTaxi erklärt Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP:
„Wir wollen einen fairen Wettbewerb mit gleichen Regeln für alle. Und daher begrüßen wir das Urteil des Stuttgarter Landgerichts sehr. Damit sollten wettbewerbswidrige und marktverzerrende Rabattaktionen der Vergangenheit angehören. Die Preise für das Taxigeschäft werden von den Kommunen festgelegt und dürfen weder unter- noch überschritten werden. Dieses dient dem Schutz des Kunden und gewährleistet gleichermaßen, dass Mobilität in Stadt und Land für alle Bürger an 365 Tagen rund um die Uhr verfügbar bleibt.
Auch wenn sich Verbraucher möglicherweise über niedrigere Preise freuen, so währt die Freude über das Schnäppchen nur für kurze Zeit. Vermittler wie myTaxi verfügen über keine eigenen Fahrzeuge, sondern bringen lediglich Taxi und Fahrgast zusammen. Hat ein derartiger Vermittler dann einen bestimmten Marktanteil erreicht, nutzt er seine Marktstellung, um deutlich höhere Provisionen durchzusetzen. Wir haben dies bei myTaxi im vergangenen Jahr bereits erlebt. Höhere Abgaben für die Vermittlung verringern automatisch den Verdienst der Fahrer. Geschäftsaufgaben könnten die Folge sein. Der Verbraucher, der sich anfangs über Schnäppchenpreis gefreut hat, steht dann ohne Beförderungsmöglichkeit via Taxi da.“
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband hat unterdessen in Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von myTaxi beim Landgericht Hamburg erwirkt. „Erstens wollen wir verhindern, dass weiter in irreführender Weise flächendeckend bundesweit mit einem 50prozentigen Rabatt auf Taxifahrten geworben wird. Es wird in dieser Werbung nicht ausreichend mitgeteilt, dass das Angebot in vielen deutschen Städten überhaupt nicht und in einigen Städten nur stark eingeschränkt verfügbar ist“, erklärte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz. „Zum Zweiten macht myTaxi in seiner Werbung auf Fahrzeugen nicht eindeutig und klar genug deutlich, welche Voraussetzungen für den Erhalt dieser rechtlich zweifelhaften Discountpreise erfüllt werden müssen.“ Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese bundesweit geltenden Versagungen sind pro Verstoß bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld angedroht.