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Pressemitteilung des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP: Einstweilige Verfügung gegen Dumpingaktion von MyTaxi erwirkt
Hamburg/Frankfurt, 21.05.2015 – Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband hat am gestrigen Tage eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von MyTaxi beim Landgericht Hamburg erwirkt. „Wir wollen mit diesem Schritt zwei Dinge erreichen: Erstens wollen wir verhindern, dass weiter in irreführender Weise flächendeckend bundesweit mit einem 50prozentigen Rabatt auf Taxifahrten geworben wird. Es wird in dieser Werbung nicht ausreichend mitgeteilt, dass das Angebot in vielen deutschen Städten überhaupt nicht und in einigen Städten nur stark eingeschränkt verfügbar ist“, erklärte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz. „Zum Zweiten macht MyTaxi in seiner Werbung auf Fahrzeugen nicht eindeutig und klar genug deutlich, welche Voraussetzungen für den Erhalt dieser rechtlich zweifelhaften Discountpreise erfüllt werden müssen.“ Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese bundesweit geltenden Versagungen sind pro Verstoß bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld angedroht.
Mit der einstweiligen Verfügung, die von der Berliner Rechtsanwaltssozietät Becker Büttner Held (RA Dr. Peter Gussone und RA Björn Schürmann) im Auftrag des BZP erstritten wurde, will der BZP eine Wiederholung der unlauteren Werbeaktion verhindern. Sie war für die Dauer von zwei Wochen in den 16 Städten, in denen MyTaxi nach eigenen Angaben verfügbar ist, sowie weiteren 16, die als „im Aufbau“ bezeichnet werden, angesetzt. Auch die mit der einstweiligen Verfügung nicht angegriffene Gewährung eines Preisvorteils im Zusammenhang mit dem Taxipreis hält der BZP grundsätzlich für rechtlich zweifelhaft. „Es gibt eine klare Vorgabe im Personenbeförderungsgesetz. Danach dürfen die behördlich festgelegten Taxitarife weder über- noch unterschritten werden“, so Thomas Grätz.
Zudem wirft der BZP MyTaxi vor, die bestehenden Taxizentralen mit der Rabattaktion zu schwächen. In einer Resolution, die vor zwei Wochen auf der Frühjahrstagung des Verbandes verabschiedet worden war, hatten sich die Mitglieder entschieden gegen diesen unlauteren Wettbewerb ausgesprochen. Die jüngsten Marktaktivitäten von MyTaxi bedrohen die wichtigen Eigenorganisationen der Taxiunternehmen, die Taxizentralen, in ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Der Daimler-Konzern als Eigentümer des MyTaxi-Betreibers Intelligent Apps GmbH wurde aufgefordert, die bisher verfolgte Marktstrategie seines Tochterunternehmens zu überdenken und zukünftig auf einen finanziellen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Taxizentralen, wie z.B. Rabattaktionen auf reguläre Taxitarife, zu verzichten.