Aktuelles
Kontaktverbot - Anzahl der Fahrgäste
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf unsere Nachfrage hat uns das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein soeben nachfolgende Verhaltensregeln mitgeteilt :
Dort ist man der Auffassung, dass maximal 2 Nichtfamilienangehörige befördert werden dürfen. Dies bedeutet im Umkehrschluß, dass für Familen keine Obergrenzen gelten. Eine direkte Beschränkung auf eine Besetzung mit maximal 2 Personen gibt es also nicht.
In Großraumtaxen sollte möglichst in jeder Reihe nur ein Fahrgast sitzen. Im "Notfall" dürfe aber auch der Sitz neben dem Fahrpersonal belegt werden.
Grundsätzlich wird empfohlen, mit "gesundem Menschenverstand " vorzugehen
Das BMVI hat sich hierzu trotz Nachfrage bislang nicht geäußert .
Für den klassischen Mietwagenverkehr gelten prinzipiell die gleichen Regeln.
Allerdings hat das Ministerium nochmals eindringlich daran erinnert, dass insbesondere im Bereich Patientenbeförderung Sammelfahrten derzeit unbedingt zu vermeiden sind, weil gerade diese Personengruppe (Dialysefahrten etc.) momentan zu einer der Risikogruppen bezüglich der Infektionsanfälligkeit gehört und entsprechend geschützt werden muss.