Aktuelles
Das Taxi ist im Alltag so selbstverständlich, dass man es kaum wahrnimmt.
Liebe Fahrgäste,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Flyer kann nur in sehr verkürzter Form um Aufmerksamkeit bitten; eine vertiefende Darstellung ist daher unbedingt erforderlich.
Welche Folgen hätte also die Abschaffung der Rückkehrpflicht sowie des „Poolingverbotes“ für Mietwagen?
Bislang müssen Mietwagen nach jeder Beförderung zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Aufträge dürfen nur telefonisch (oder per App) entgegengenommen werden. Bereitstellung oder die spontane Aufnahme von Fahrgästen ist verboten. Diese Regelung ist neben der Betriebs- und Tarifpflicht ein Kernelement zur Abgrenzung vom Taxiverkehr.
Die Aufhebung der Rückkehrpflicht würde dazu führen, dass sich Mietwagen – also Moia, Clever Shuttle etc. – an Standorten mit Publikumsverkehr direkt bereitstellen und Fahrgäste aufnehmen können. Finanzstarke Flottenbetreiber werden binnen kurzer Zeit durch flexible Preisgestaltung die durch den behördlich verordneten Tarif unbeweglichen Taxen vom Markt verdrängen. Der Taxitarif dient jedoch auch dem Schutz der Fahrgäste. Diese haben ein Recht auf verlässliche und transparente Preise.
Diese Entwicklung wird nicht nur Metropolen und kleinere Städte betreffen, sondern sich auch sehr schnell negativ auf das Mobilitätsangebot im ländlichen Raum auswirken. Verstärkt wird dieser Effekt noch durch die Abschaffung des Verbotes der Einzelsitzplatzvermietung („Poolingverbot“).
Massiv betroffen wäre im Übrigen auch der klassische Großraum ÖPNV, der mit seinem Pflichtenkatalog ebenfalls nur eingeschränkt wettbewerbsfähig ist.
Auch vor der angedachten Öffnung des Taxitarifes kann nicht eindringlich genug gewarnt werden. Abgesehen davon, dass wir uns nicht vorstellen können, wie die daraus resultierenden Preisverhandlungen zwischen Fahrgast und Fahrer in der Praxis ablaufen sollen, wird dadurch in jedem Fall die Beförderungspflicht praktisch abgeschafft, weil der im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) normierte Kontrahierungszwang für den Beförderungsvertrag natürlich nur für vorab definierte Festpreise Anwendung finden kann.
Immer wieder wird argumentiert, dass Pooling-Verkehr im öffentlichen Verkehrsinteresse ist, weil dadurch der Gebrauch eigener Autos reduziert wird. Die Praxis allerdings zeigt, dass diese Behauptung schlicht falsch ist – genau das Gegenteil ist der Fall. So hat eine NDR Studie zu MOIA in Hannover ergeben, dass die meisten MOIA Fahrgäste die Beförderungsstrecke üblicherweise mit dem klassischen ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt hätten.
Auch Studien in den USA haben ergeben, dass Ride-Sharing nicht zu weniger, sondern zu mehr Verkehr in den Ballungsgebieten führt.
Kein Nutzer dieser Angebote verzichtet auf sein eigenes Fahrzeug.
Angeblich soll die Aufhebung der Rückkehrpflicht ökologisch sinnvoll sein, weil so unnütze Leerfahrten vermieden werden. Auch diese Darstellung ist realitätsfremd und falsch. Leerfahrten für Mietwagen fallen auch bei Aufhebung der Rückkehrpflicht an, weil Mietwagen dann nach Beendigung einer Beförderung immer zu den „Hotspots“ (Innenstädte) leer zurückfahren und sich dort für den nächsten Beförderungsauftrag bereithalten. Da es hier aber kaum Parkplätze gibt, werden Mietwagen in den Innenstädten leer herumfahren, bis sie den nächsten Auftrag erhalten.
Diese – absehbare – Entwicklung kann sehr gut in New York und London beobachtet werden. Hier hat die Zulassung von Uber und ähnlichen Fahrdiensten zu einer dramatischen Zunahme des Verkehrs geführt.
In New York gibt es heute mehr als 126.000 Mietwagen (gegenüber 13.500 Taxis). In London hat sich die Zahl der Mietwagen innerhalb von 5 Jahren mehr als verdoppelt.
Fazit:
Die vorgeschlagenen Reformen für den Mietwagenverkehr führen zu keiner Verbesserung für den Verbraucher. Sie dienen auch nicht dem Umweltschutz.
Demgegenüber steht eine fundamentale Bedrohung des Taxigewerbes.
Taxiunternehmen müssen den Betrieb rund um die Uhr aufrechterhalten – also auch zu nicht lukrativen Zeiten.
Taxis müssen jeden Beförderungsauftrag annehmen und ausführen – auch wenn die Fahrt nicht lukrativ ist.
Taxis müssen den amtlich vorgeschriebenen Tarif einhalten – auch wenn wegen starker Nachfrage ein Aufpreis durchsetzbar wäre.
Mit diesen Fesseln kann das Taxigewerbe den Wettbewerb gegen das Mietwagengewerbe nicht bestehen.
Zur Begründung für eine Änderung des PBefG wird immer wieder angeführt, dass das Gesetz veraltet sei; richtig ist jedoch das Gegenteil: Ingesamt wurde es seit 1961 59 (!) Mal an die sich stetig ändernde Lebenswirklichkeit angepasst. Bereits jetzt bietet die Experimentierklausel des PBefG – wie sich auch an zahlreichen Beispielen in der Praxis zeigt - genügend Spielraum.
Für eine Gesetzesänderung gibt es daher keine Veranlassung.
Das Ziel von Uber, Moia, Clever Shuttle und Co. ist ja auch keine „Novellierung“ an sich. Vielmehr geht es schlicht darum, dem Taxi vorbehaltene Rechte zu erhalten ohne die damit verbundenen Pflichten zu übernehmen. Hier sollen die Interessen einiger weniger Großkonzerne bedient werden, die den Mobilitätsmarkt der Zukunft unter sich aufteilen wollen; das Nachsehen aber werden letztlich die Fahrgäste haben.
Dies gilt es zu verhindern. Damit das Taxi bleibt, was es ist: Zuverlässig, bezahlbar und jederzeit verfügbar.
In diesem Sinne
Thomas Krotz
(1.Vorsitzender)